Reiserücktrittsversicherung

Was ist eine Reiserücktrittsversicherung? Wie wichtig ist sie?

Geldscheine im Sand
(Foto: blende40 - fotolia.de)

Eine Reiserücktrittsversicherung ist eine sinnvolle Ergänzung einer jeden gebuchten Reiseleistung. Reiseleistungen werden oft frühzeitig im Jahr gebucht. Bis zum Tag des Reisebeginns können unvorhergesehene Ereignisse eintreten, die den Reiseantritt unmöglich oder unzumutbar machen. Mit einer Reiserücktrittsversicherung sichert sich der Reisende gegen die gemäß den Reisebedingungen anfallenden Stornierungskosten für den Fall des Nichtantritts der Reise ab.

Der Reiseveranstalter, bei dem der Reisende eine Pauschalreise oder der Leistungsträger, bei dem der Reisende eine einzelne Reiseleistung gebucht hat, berechnen je nach der zeitlichen Nähe der Stornierung zum Tag des Reisebeginns Stornierungskosten. Diese begründen sich aus dem Umstand, dass der Reisende den Reisevertrag nicht einhalten kann und sich auch ohne sein Verschulden schadensersatzpflichtig macht.

Erstattung der Stornierungskosten

Über die Reiserücktrittskosenversicherung werden die Stornierungskosten erstattet, wenn der Reisende infolge einer überraschend eintretenden Erkrankung oder einer schweren Unfallverletzung die Reise nicht antreten kann.

Flug nicht angetreten
Flug nicht angetreten (Foto: Matthias Geipel - fotolia.de)

Ferner ist er gegen Impfunverträglichkeit, Schwangerschaft, Schäden an seinem Eigentum (Sturmschaden am Haus, Autounfall) oder die betriebsbedingte Kündigung seines Arbeitsverhältnisses versichert. Auch soweit ein Kind des Reisenden eine Schul- oder Universitätsabschlussprüfung wiederholen muss, ist er geschützt. Insgesamt sind die versicherten Risiken im Detail und abschließend in den allgemeinen Versicherungsbedingungen des Versicherers genau beschrieben.

Zu den versicherten Personen gehöhren der Reisende als Versicherungsnehmer und seine direkten Angehörigen. Der Versicherungsschutz besteht nur, wenn das versicherte Ereignis nach dem Abschluss des Versicherungsvertrages eintritt und infolgedessen die geplante Durchführung der Reise unmöglich wird oder sich für den Reisenden oder eine mitversicherte Person als nicht zumutbar gestaltet.

Es empfiehlt sich, die Reiserücktrittsversicherung in Verbindung mit der Buchung der Reise im vermittelnden Reisebüro oder online direkt bei der Versicherungsgesellschaft abzuschließen.

Reiseabbruchversicherung

Die eigentliche Reiserücktrittsversicherung erfasst nur Risiken bis zum Tag des Reiseantritts. Wird die Reise angetreten und eine gebuchte Reiseleistung in Anspruch genommen, greift eine Reiseabbruchversicherung. Sie schützt gegen die bei der außerplanmäßigen Beendigung der Reise anfallenden Extrakosten der Rückreise.

Der Reisende muss abklären, inwieweit beide Versicherungsbereiche in dem ihm angebotenen Produkt enthalten sind und muss sich gegebenenfalls zusätzlich absichern.

Über die Reiserücktrittsversicherung kann auch die Buchung einer Ferienwohnung versichert werden. Hierbei gelten teils gesonderte Versicherungsbedingungen.

Tritt eines der versicherten Ereignisse ein, muss der Reisende zur Schadensminderung unverzüglich die Reise stornieren und den Versicherer informieren.

Versicherungen im Netz - Neueste Einträge

Jetzt kostenlos eintragen
  • Verband Deutscher VersicherungsMakler e.V.

    Der VDVM - Verband Deutscher VersicherungsMakler e.V. - präsentiert si...

  • Infonetz Altersvorsorge

    Umfangreiches Portal mit allen wichtigen Infos zur betrieblichen und p...