Die richtige Krankenversicherung
Die richtige private Krankenversicherung finden
Die private Krankenversicherung bietet sehr viele Gestaltungsmöglichkeiten. Sie erlaubt durch Selbstbeteiligungen eine Tarifgestaltung mit sehr niedrigen Beiträgen, wobei die Leistungen entsprechend sinken. Wer jedoch glaubt, gemäß seinem Gesundheitszustand auf höhere Leistungen verzichten zu können, kann auf diese Weise erheblich sparen. Bei der Wahl der Krankenversicherung sind ihre grundlegenden Bausteine zu beachten.
Die Bausteine der privaten Krankenversicherung
Der ambulante und der stationäre Schutz, die Leistungen im Bereich Zahn, die Pflegeversicherung und die Beitragsentlastungen im Alter sind die wesentlichen Bereiche des privaten Krankentarifes. Hier kann der Versicherte über die gewünschten Leistungen frei entscheiden.
Durch den ambulanten Schutz sind Arztbesuche beim Hausarzt und jedem anderen Facharzt mit ambulanter Untersuchung und Behandlung versichert, ebenso Heilmittel und Medikamente sowie sämtliche Hilfsmittel. Hier kann zum Beispiel auf eine Versicherung für Sehhilfen verzichtet werden, ergänzt werden kann diese jederzeit, wenn sich Probleme ergeben. Auch der Heilpraktiker oder die Psychotherapie können ein- oder ausgeschlossen werden. Ebenso kann die Gebührenhöhe der Arzthonorare begrenzt werden.
Im Bereich Zahn können zum Beispiel 80 bis 100 Prozent der Behandlungskosten übernommen werden, beim Zahnersatz 40 bis 90 Prozent. Es obliegt der Entscheidung des Versicherten, sich hier zu schützen. Gerade Tarife mit sehr hoher Selbstbeteiligung schließen den Bereich Zahn mehr oder weniger aus, das verursacht dann die privat bezahlten Behandlungskosten. Eine Routineuntersuchung kostet meist zwischen 30,- bis 60,- Euro.
Der stationäre Schutz erstattet Krankenhauskosten. Dieser ist in allen Tarifen enthalten, wobei zwischen Ein- oder Zweibettzimmer und Chefarztbehandlung oder Mehrbettzimmer und Stationsarztbehandlung gewählt werden kann. Einige Gesellschaften erstatten auch Beiträge, wenn zwar grundsätzlich die Chefarztbehandlung versichert wurde, aber der Versicherte bei einer Routinebehandlung auf den Chefarzt verzichtet.
Pflegepflichtversicherung und Entlastung im Rentenalter
Seit dem 01.01.1995 ist die Pflegeversicherung Pflicht auch für privat Versicherte. Im Standardtarif ist die Pflegebedürftigkeit versichert im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben. Hier kann sich der Versicherte für einen höheren Tarif für verbesserte Leistungen entscheiden. Der Standardtarif sichert ein Grundniveau ab. Privat versicherte Angestellte erhalten für den Pflegeanteil einen 50-prozentigen Arbeitgeberzuschuss, maximal 26,64 Euro monatlich (gesetzliche Höchstgrenze nach §257 SGB V).
Die Beitragsentlastung im Rentenalter ist seit 2000 gesetzlich vorgeschrieben. 10 Prozent des Beitrages sind hierfür vorgesehen, welche die Krankenkasse verzinst anlegen muss.
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