Kfz-Versicherung
Die Kfz-Versicherung für den Fall des Unfalls
Die Kfz-Versicherung ist eine Versicherung rund um das Auto, wobei man im Grunde vier Sparten unterscheiden muss.
- Kfz-Haftpflichtversicherung
- Voll- und Teilkasko-Versicherung
- Insassenunfallversicherung
Gesetzlich vorgeschrieben ist lediglich die Kfz-Haftpflichtversicherung, wobei derzeit folgende Summen als Mindestdeckungssummen vorgeschrieben sind: 7,5 Millionen Euro bei Personenschäden, 1 Million Euro bei Sachschäden und 50.000 Euro bei Vermögensschäden, die weder mit den Personenschäden noch mit den Sachschäden zusammenhängen. Da aber insbesondere bei Unfällen mit Tanklastzügen (Treibstoffe, Chemikalien) erhebliche Schäden auftreten können, die die gesetzlich vorgeschriebenen Deckungssummen weit übersteigen, ist die Versicherungsgesellschaft dazu übergangen, Vertragsformen mit pauschalen Haftsummen von 50 Millionen Euro oder 100 Millionen anzubieten. Hierbei sind die Leistungen für Personenschäden auf 8 Millionen bis 15 Millionen je Person beschränkt sind.
Warum die Kfz-Haftpflicht Pflicht ist
Diese gesetzliche Vorschrift hat ihren Hintergrund darin, dass Kfz-Unfälle zu den am häufigsten auftretenden Unfällen gehören und es dabei immer wieder zu nicht unerheblichen Schadenssummen kommt.
Im praktischen Ablauf sieht es so aus, dass sich jeder, der ein Kraftfahrzeug für die Benutzung im öffentlichen Straßenverkehr zulassen will, sich zunächst eine Versicherungsbestätigung - im Volksmund Deckungskarte genannt - beschaffen muss. Erst wenn er eine solche Bestätigung in Händen hält, kann er das Kfz zulassen. In dieser Bestätigung verpflichtet sich die Versicherungsgesellschaft, für sämtliche Schäden, die mit dem zu versichernden Fahrzeug verursacht werden, aufzukommen.
Die Versicherungsgesellschaften müssen jeden Antragssteller aufnehmen und müssen mindestens die gesetzliche Deckung garantieren. Bei der Suche nach der richtigen Kfz-Haftpflicht ist zu beachten, dass verschiedene Personengruppen bei den Versicherungsbeiträgen Vorteile haben. Auch einzelne Autotypen werden unterschiedlich besteuert.
Ablehnen dürfen die Versicherer in Ausnahmefällen nur solche Kunden, denen sie selbst wegen Nichtzahlung von Prämien oder häufigen Unfällen gekündigt haben. Dies gilt aber nur für diejenige Gesellschaft, bei der der Antragssteller Kunde war. Diese Deckungszusage ist sofort gültig und verpflichtet die Versicherungsgesellschaft dazu, für Schäden auch dann aufzukommen, wenn der Versicherungsnehmer beispielsweise die fällige Prämie nicht bezahlt.
Im zuletzt genannten Fall ist die Versicherung allerdings berechtigt, gegenüber der Zulassungsstelle die Deckung wegen Nichtbezahlung der Prämien zu widerrufen. Mit Eingang dieses Widerrufs bei der Zulassungsstelle endet der Versicherungsschutz, aber niemals rückwirkend. Für zwischenzeitlich eingetretene Schadensfälle haftet die Versicherungsgesellschaft im vollen Umfang. Sie wird mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlich die Prämien für das erste Versicherungsjahr zwangsweise beitreiben. Ob die Versicherung dies auch tut, wenn kein Unfall geschehen ist, wird die Versicherung von Fall zu Fall zu entscheiden.
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