Welche zusätzlichen Leistungen sind möglich?
Ambulante & stationäre Krankenzusatzversicherungen
Die gesetzliche Krankenversicherung deckt nur die notwendigen Kosten der Gesundheitsvorsorge und Krankheitsfürsorge ab. Manche Leistungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen, werden jedoch von einer Krankenzusatzversicherung abgedeckt.
Zusatzversicherung für die stationäre Behandlung
Bei den gesetzlichen Krankenkassen ist die Unterbringung in einem Mehrbettzimmer im Krankenhaus gedeckt. Dies ist nicht besonders nachteilig, weil es heute kaum noch Mehrbettzimmer in den Krankenhäusern gibt. Es überwiegen die Zweibett-Zimmer. Dennoch, wenn man Wert darauf legt auf jeden Fall in einem Zweibettzimmer untergebracht zu werden, so kann man dies mit Hilfe einer Zusatzversicherung für die stationäre Behandlung erreichen. Je nach Tarif (Preis!) kann man die Unterbringung in einem Einbett-Zimmer oder in einem Zweibettzimmer absichern.
In Verbindung mit dem Anspruch auf die Behandlung durch den Chefarzt erreicht man so den Status des Privatpatienten im Krankenhaus. Ohne die Qualifikation der jungen Assistenzärzte in Zweifel ziehen zu wollen, möchte man sich insbesondere bei schwierigeren Operationen lieber dem Chefarzt mit dessen langjähriger Erfahrung anvertrauen. Mit der Zusatzversicherung für die stationäre Behandlung ist dies möglich. Dabei bezahlt dann die gesetzliche Krankenkasse den auf sie entfallenden Anteil und über die Zusatzversicherung werden dann die Restbeträge bezahlt.
Da Krankenhausaufenthalte, sprich stationäre Behandlungen, im Regelfall seltener als ambulante Behandlungen notwendig werden, sind die Prämien für diese Zusatzversicherungen meist recht erschwinglich.
Zusatzversicherungen für die ambulante Behandlung
Unter der ambulanten Behandlung versteht man die Behandlung durch Hausärzte, Fachärzte und Zahnärzte in deren jeweiligen Praxen. Auch Behandlungen durch Heilpraktiker fallen darunter. Mit einer Zusatzversicherung, die ihre Leistungen häufig auf feste Summen pro Jahr begrenzen, kann man als "Kassenpatient" auch bei der ambulanten Behandlung wie ein Privatpatient behandelt werden. Dabei wird die gesetzliche Krankenversicherung ihre Leistung gegenüber dem Arzt entsprechend dem gesetzlichen Leistungskataloges erbringen. Für darüber hinausgehende Leistungen muss der Patient dann selbst aufkommen und erhält dies im vertraglichen Rahmen durch seine Zusatzversicherung ersetzt.
Zahnzusatzversicherung
Die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen notwendig werdenden Zahnersatz wie Brücken, Gebiss und Implantate nur zu einem geringen Teil. Aber auch dieser Teil verlangt, dass der Patient nachweist, dass er regelmäßig die von der Kasse vorgeschriebenen Vorsorgeuntersuchungen beim Zahnarzt hat vornehmen lassen.
Meist werden die Kosten für den Zahnersatz nur zu 50 Prozent übernommen. Einen Ausgleich versprechen die privaten Zusatzversicherungen. Aber auch da wird nur in Ausnahmefällen eine Kostenübernahme von 100 Prozent erzielbar sein. Es ist also notwendig, vor dem Vertragsabschluss genau zu prüfen, wie weit der zusätzliche Schutz tatsächlich reicht.
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