Rechtsschutzversicherung
Prozesskostenerstattung im Rechtsfall
Eine Rechtsschutzversicherung verspricht die Übernahme von Prozesskosten, wenn es zu gerichtlichen Streitigkeiten kommt. Die Leistungen sind durch Vertrag auf Höchstbeträge begrenzt.
Formen von Rechtsschutzversicherungen
Angeblich sind die Gerichte überlastet, weil sehr viele Bürger die Hilfe des Gerichts in Anspruch nehmen, um ihre tatsächlichen oder vermeintlichen Rechte durchzusetzen und es dem Bürger untersagt ist, die Durchsetzung seiner Rechte selbst vorzunehmen.
Die Rechtsschutzversicherung an sich gibt es nicht und das wird für viele eine Überraschung sein. Ehe man also eine Rechtsschutzversicherung abschließt, sollte man sich im Internet über die vielen verschiedenen Sparten der Rechtsschutzversicherung informieren und sich ggf. ausführlich darüber beraten lassen, welchen Versicherungsschutz man tatsächlich braucht.
Am weitesten verbreitet ist die Verkehrs- und Familienrechtsschutzversicherung, die im Falle von Verkehrsordnungswidrigkeiten und bei Familienangelegenheiten eingreift. Ob diese Versicherung auch bei etwa gegen ein Familienmitglied gerichtetes Strafverfahren Leistungen gewährt, muss man in den jeweiligen Versicherungsbedingungen - vor Vertragsabschluss - nachlesen.
Von Schadensersatz bis Arbeitsrecht
Der Schadensersatz-Rechtsschutz erscheint wichtig, weil sich Schädiger oftmals ihrer Schadensersatzpflicht entziehen wollen und erst durch das Gericht dazu gezwungen werden können.
Der Arbeitsrechtsschutz erscheint dagegen weniger notwendig, da ein solcher Rechtsschutz im Regelfall von der jeweiligen Standesorganisation angeboten und durch die Mitgliedsbeiträge finanziert wird.
Den Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz brauchen eigentlich nur Haus- und Grundstücksbesitzer, wobei auch dieser Rechtsschutz durch die entsprechenden Interessenverbände wie Haus- und Grundbesitzervereine geboten wird.
Niemand ist davor gefeit, einer Straftat beschuldigt zu werden. In solchen Fällen sollte man in der Lage sein, einen Anwalt einschalten zu können, um seine Rechte durchzusetzen.
Rechtsschutz als Pflichtversicherung?
Eine Rechtsschutzpflichtversicherung gibt es in Deutschland noch nicht. Man hat darüber diskutiert und war der Ansicht, dass die Prozesskostenhilfe ausreichend Möglichkeiten biete, auch dem bedürftigen Mitbürger den Zugang zu den Gerichten zu ermöglichen.
Allerdings macht man die Gewährung von Prozesskostenhilfe von angeblichen Erfolgsaussichten abhängig und schafft so die Möglichkeit für die Gerichte, unliebsame Prozesse schon durch Ablehnung der Prozesskostenhilfe zu vereiteln. Von der Bundesrepublik noch nicht umgesetzt und von den Gerichten meist unbeachtet, müsste wegen Art. 47 Charta der Grundrechte der Europäischen Union gültig seit dem 1.12.2009 jedem bedürftigen Bürger Prozesskostenhilfe ohne eine Prüfung der ominösen Erfolgsaussichten gewährt werden.
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