Versicherungsumfang der Hausratsversicherung
Schäden, die von der Hausratsversicherung abgedeckt werden
Mit der Hausratversicherung schützt sich der Eigentümer oder der Mieter einer Wohnung oder eines Hauses gegen die Beschädigung oder den Verlust seines Hausrates infolge von Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm, Vandalismus oder Einbruchdiebstahl. Die Details des Versicherungsumfangs sind in den Allgemeinen Hausratversicherungsbedingungen nachzulesen.
Was gehört zum Haushalt?
Versichert ist grundsätzlich der gesamte Hausrat in einer Immobilie. Dazu gehört pauschal alles, was man bei einem Umzug in eine andere Wohnung mitnehmen würde, also alle Sachen, die im Haushalt der privaten Nutzung dienen.
Nicht dazu gehören die mit dem Gebäude fest verbundenen Gegenstände, wie Türen, fest verklebte Teppiche, Tapeten, Badewannen oder Armaturen. Sie unterliegen im Schadensfall der Gebäudeversicherung. Schäden durch Abnutzung oder Verschleiß sind ebenfalls ausgenommen.
Räume, die der beruflichen oder gewerblichen Nutzung dienen, gehören nicht zur versicherten Wohnung. In Gemeinschaftsräumen untergebrachte Waschmaschinen oder Kinderwagen, Antennen und Markisen unterfallen dem Versicherungsschutz.
Versicherungswert
Der Wert des Hausrats muss angemessen ermittelt werden und muss dem Versicherungswert entsprechen. Andernfalls droht eine Unterversicherung, mit der Folge, dass im Schadensfall nur anteilig entschädigt wird. Der korrekte Versicherungswert kann durch eine Einzelaufstellung des Hausrats oder über die Wohnfläche ermittelt werden. Im Schadensfall ersetzt der Versicherer dann den Wiederbeschaffungswert der zerstörten oder in Verlust geratenen Sache und bei beschädigten Sachen den Reparaturkostenaufwand. Für Wertsachen und Bargeld gelten gesonderte Entschädigungsgrenzen, die bei Abschluss des Versicherungsvertrages individuell vereinbart werden können.
Elementarschäden durch Überschwemmung, Erdsenkung, Rückstau infolge einer Überlastung der Kanalisation oder Lawinen können zusätzlich versichert werden. Auch Glasbruchschäden sind gesondert zu versichern.
Kostenübernahme im Schadensfall
Im Schadensfall werden die Aufräumungskosten für die Herrichtung der Wohnung ersetzt, ferner Hotelkosten, falls die Wohnung unbewohnbar ist, Kosten für den Transport und die Lagerung des Hausrats für die Zeit der Wohnungsrenovierung, Schlossänderungskosten und Bewachungskosten, falls die Wohnung schutzlos geworden ist.
Der Versicherungsschutz erfasst die versicherte Wohnung einschließlich Balkone, zur Wohnung gehörende Garagen und Räume in Nebengebäuden, die der Versicherungsnehmer oder einer seiner Angehörigen selbst privat nutzt.
Zieht der Versicherungsnehmer um, bleibt der Versicherungsschutz für die frühere Wohnung noch für zwei Monate erhalten und geht mit dem Umzug auf die neue Wohnung über. Der Umzug ist der Versicherung mitzuteilen.
Im Schadensfall darf der Versicherungsnehmer die Schadensstelle nicht verändern, bis sie von der Versicherung besichtigt und freigegeben wurde.
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