Die richtige Unfallversicherung

Auswahlkriterien bei der Unfallversicherung

Fragezeichen
(Foto: lafota - fotolia.de)

Die gesetzliche Unfallversicherung übernimmt nur solche Kosten, die im Zusammenhang mit Unfällen entstehen, die während der Arbeitstätigkeit auftreten. Außerhalb dieser engen Grenze leistet die gesetzliche Unfallversicherung nichts. Es ist also notwendig, sich vor den finanziellen Folgen eines sonstigen Unfalles privat abzusichern. Aber welche Unfallversicherung ist die richtige?

Gefährliche und ungefährliche Tätigkeiten

Die richtige Antwort kann nur eine juristische sein: es kommt darauf an.

Zunächst einmal unterscheiden die Unfallversicherungen zwischen ungefährlichen Tätigkeiten und gefährlichen Tätigkeiten. So sind körperlich tätige Personen wie Handwerker, Fabrikarbeiter und Kraftfahrer einem größeren Risiko ausgesetzt, durch einen Unfall einen gesundheitlichen Schaden zu erleiden, als Personen, die im weitesten Sinne eine Schreibtischtätigkeit ausüben. Dementsprechend wird in den Antragsformularen nach der Art der Berufstätigkeit gefragt, um eine entsprechende Risikoprüfung vornehmen zu können. Ein höheres Risiko führt zu höheren Prämien.

Betreibt man unfallgefährdete Sportarten, sollte man in den Vertragsbedingungen genau nachlesen, ob auch diese Risiken abgesichert sind. Beispielsweise werden Berufs- und Freizeitpiloten bei vielen Unfallversicherungen als versicherte Personen ausgeschlossen. Hat man also nach diesen Vorerwägungen die richtige Unfallversicherung gefunden, so stellt sich die Frage nach den Leistungen, die man in Anspruch nehmen will oder soll.

Medizinische Behandlungen nach einem Unfall können teuer werden
Medizinische Behandlungen nach einem Unfall können teuer werden (Foto: Schlierner - fotolia.de)

Die Invaliditätssumme

Die Invaliditätssumme ist der wichtigste Bestandteil der Unfallversicherung. Sie besagt nämlich, welchen Höchstbetrag die Versicherungsgesellschaft im Falle einer unfallbedingten Verletzung von Körperteilen bezahlen muss. Wichtig ist dabei, dass man nur einen Vertrag abschließt, der eine hohe Progression - 500 Prozent oder mehr - für den Fall der Vollinvalidität vorsieht. Progression bedeutet in diesem Fall, dass die Versicherung 500 Prozent der Invaliditätssumme zahlt, wenn man - versicherungsrechtlich - Vollinvalide geworden ist und seinen Beruf nicht mehr oder nicht mehr im vollen Umfang ausüben kann. In einem solchen Falle sollte die Leistung aus der Unfallversicherung so hoch sein, dass man sein Leben im angemessenen Umfang weiterführen kann.

Die Berechnung der jeweiligen Versicherungsleistung richtet sich nach der sogenannten Gliedertaxe. Dabei wird der Verletzung eines jeden Körperteils eine prozentuale Invalidität zugeordnet. Das heißt, entsprechend diesem Prozentsatz ist von der Versicherungsgesellschaft eine Leistung zu erbringen. Die einzelnen Prozentsätze werden addiert. Die Summe darf aber niemals 100 Prozent überschreiten.

Weitere Leistungen

Sinnvolle Ergänzungen sind Zahlungen für den Todesfall und Bergungskosten, damit im Falle eines Unfalltodes die Bergungs- und Begräbniskosten gedeckt sind. Über die Notwendigkeit von Unfallkrankentagegeld, Unfallkrankenhaustagegeld und Genesungstagegeld und die Kostenübernahme für kosmetische Operationen kann man durchaus geteilter Meinung sein. Allerdings kann bei unfallentstellten Gesichtern eine kosmetische Operation durchaus sinnvoll sein.

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