Lebensversicherung
Absichern oder sparen mit einer Lebensversicherung
Bei einer Lebensversicherung verpflichtet sich die Versicherungsgesellschaft für den Fall, dass die versicherte Person verstirbt oder diese den Vertragslauf erlebt, die vertraglich vereinbarte Summe an die bezugsberechtigte Person auszubezahlen. Bei einem solchen Vertrag unterscheidet man vier verschiedene Vertragsparteien:
- Den Versicherungsnehmer, das ist der Beitragszahler
- Die versicherte Person, das ist diejenige Person, deren Tod die Zahlungspflicht der Versicherung auslöst
- Den Bezugsberechtigten, das ist die Person der die Erlebensfall-Leistung erhält (Versicherungsnehmer oder eine andere vertraglich bestimmte Person) bzw. diejenige Person, an die Todesfall-Leistungen ausbezahlt wird
- Die Versicherungsgesellschaft
Arten von Lebensversicherungen
Man unterscheidet reine Risikolebensversicherungen, gemischte Lebensversicherungen und fondsgebundene Lebensversicherungen.
Die Risikolebensversicherung muss nur im Falle des Todes der versicherten Person eine Leistung erbringen. Bei der gemischten Lebensversicherung gibt es eine vertragliche Todesfall-Leistung oder eine vertragliche Erlebensfall-Leistung am Ende des Vertrages.
Daneben gibt es noch die fondsgebundenen Lebensversicherungen. Bei diesen Versicherungen wird der Sparbeitrag von einer Investmentgesellschaft und nicht von der Versicherungsgesellschaft verwaltet. Bei einer fondsgebundenen Lebensversicherung ist nur die Todesfall-Leistung garantiert. Die Erlebensfall-Leistung hängt vom wirtschaftlichen Erfolg des Fonds-Managements ab.
Eine gemischte Lebensversicherung ist in den wenigsten Fällen sinnvoll, da Absicherung und Sparen in einem Vertrag gekoppelt sind. Die Renditen in der Kapitallebensversicherung sind im Regelfall sehr bescheiden und der Versicherungssparer wird an den stillen Reserven der Gesellschaft nicht beteiligt. Dies sieht beispielsweise bei englischen Versicherungen besser aus. Die von den Gesellschaften in der Werbung immer wieder herausgestellten Gewinnbeteiligungen sind nicht sicher. Der Versicherungsnehmer hat nur einen Rechtsanspruch auf die vertraglichen Leistungen. Bei schlechter wirtschaftlicher Lage ist die deutsche Versicherungsgesellschaft berechtigt, die Auszahlung der Gewinnanteile zu verweigern. Bei englischen Gesellschaften sind die einmal zugesagten Gewinnanteile Eigentum des Kunden und können ihm nicht mehr entzogen werden. Ein Feuerwehrfonds garantiert 90 Prozent der dem Kunden zugesagten Leistungen einschließlich der Gewinnanteile.
Mehr Sinn machen da fondsgebundene Policen, die im Regelfall höhere Erträge erwirtschaften. Zwischenzeitlich gibt es sogar Garantiefonds, 60 bis 80 Prozent des jemals erreichten Höchstguthabens garantieren.
Eine alleinstehende Person ohne Kinder und ohne Partner braucht keine Lebensversicherung, weil niemand da ist, den er versorgen müsste. Ist eine Familie da und es laufen Kredite, ist eine Risikolebensversicherung dringend anzuraten, um die Angehörigen im Falle des Todes nicht mit einem Berg an Schulden zu hinterlassen.
Versicherungen im Netz - Neueste Einträge
-
Verband Deutscher VersicherungsMakler e.V.
Der VDVM - Verband Deutscher VersicherungsMakler e.V. - präsentiert si...
-
Infonetz Altersvorsorge
Umfangreiches Portal mit allen wichtigen Infos zur betrieblichen und p...