Gesetzliche Krankenversicherung

Die Krankenkasse - Versicherungsschutz vom Gesetzgeber

Versichertenkarte auf Heilmittelverordnung
(Foto: M. Schuppich - fotolia.de)

Die gesetzliche Krankenversicherung ist, wie der Name schon sagt, eine vom Gesetzgeber vorgeschriebene Pflichtversicherung.

Jeder, der heute abhängig und nicht nur als Minijobber oder nur kurzfristig beschäftigt ist, muss Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung sein. Allerdings kann man, wenn der Verdienst der letzten 12 Monate im Durchschnitt höher als 4.125,- Euro monatlich war, in die Private Krankenversicherung wechseln.

Die Prämien zu dieser Versicherung werden vom Arbeitnehmer und vom Arbeitgeber gemeinsam aufgebracht, wobei der Anteil des Arbeitnehmers in den letzten Jahren höher geworden ist als derjenige des Arbeitgebers.

Die Kosten teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Die Kosten teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer (Foto: Schlierner - fotolia.de)

Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung

Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Kosten für die notwendige Krankheitsbehandlung, insbesondere auf schulmedizinischer Basis. Naturheilverfahren sind, von Ausnahmen abgesehen, im Leistungsspektrum nicht enthalten. Notwendige Krankenhausaufenthalte und Rehamaßnahmen werden ebenfalls von der gesetzlichen Krankenversicherung bezahlt, soweit notwendige Kuren nicht von der Rentenversicherung finanziert werden.

Viele Zahnarztleistungen werden von der Kasse übernommen
Viele Zahnarztleistungen werden von der Kasse übernommen (Foto: YakobchukOlena - fotolia.de)

Zahnärztliche Behandlungen und auch der Zahnersatz wird von der gesetzlichen Krankenversicherung bezahlt. Letzterer aber nur, wenn man nachweisen kann, die vorgeschriebenen Vorsorgeuntersuchungen beim Zahnarzt durchgeführt zu haben.

Bei einer notwendig werdenden stationären Behandlung wird man im Mehrbettzimmer (heute gibt es fast nur noch Zweitbett-Zimmer) untergebracht und vom diensthabenden Arzt behandelt.

Die Ärzte sind verpflichtet, möglichst Generika zu verordnen, um die Kosten für die Krankenkassen möglichst niedrig zu halten.

Freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenkasse

Überschreitet das Einkommen die Versicherungspflichtgrenze, ist der Wechsel in die Private Krankenversicherung möglich. Dort gibt es bessere Leistungen, insbesondere sind auch Naturheilverfahren im Leistungskatalog enthalten.

Ob sich der Wechsel in die Private Krankenversicherung lohnt, bedarf einer näheren Untersuchung. Hat man einen nicht berufstätigen Ehegatten und noch nicht berufstätige Kinder, muss man ganz genau rechnen. Denn in der gesetzlichen Krankenversicherung sind die genannten Personen mitversichert, ohne dass man hierfür zusätzliche Beiträge aufwenden muss. In der Privaten Krankenversicherung muss aber jede dieser Personen einen eigenen Vertrag haben, so dass die Prämien in der Summe deutlich über der Prämie für die gesetzliche Krankenversicherung liegen können.

Aber auch zur Privaten Krankenversicherung gibt es den Arbeitgeberanteil, der aber auf den Höchstbetrag begrenzt ist, den der Arbeitgeber zur gesetzlichen Krankenversicherung leisten müsste. Selbstständige können bei Beginn der Selbstständigkeit wählen, ob sie in der gesetzlichen Krankenversicherung als freiwilliges Mitglied verbleiben wollen.

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